Arbeitsbefreiung?
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie
auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun
und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen
gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer
Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen
vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft
einstellen können, Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir
entsprechende Maßnahmen einleiten können, Ihre und die Unterschrift des
behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide
Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub
abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben
Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines
Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberne oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25
oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie
froh sein, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Daß Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß!
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